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50 Jahre Beutelsbacher Konsens

18. Februar 2026

1976 wurden im Baden-Württembergischen Beutelsbach Grundsätze erarbeitet, an denen sich politische Bildung in ganz Deutschland künftig orientieren sollte. Damit wurde der damalige Expertenstreit unter den Didaktikern der politischen Bildung beigelegt. Warum wird heute wieder neu um den Konsens gerungen?

Am 19./20. November 1976 wurden bei einer Tagung im beschaulichen Beutelsbach (Baden-Württemberg), einem Teilort der Großen Kreisstadt Weinstadt östlich von Stuttgart, zentrale Grundsätze erarbeitet und im Nachgang konkret ausformuliert, an denen sich politische Bildung in ganz Deutschland künftig orientieren sollte. Damit wurde der damalige bundesweite Expertenstreit unter den Didaktikern der politischen Bildung beigelegt, ja befriedet. Warum wird heute (scheinbar) wieder neu um den Konsens gerungen? Wir haben Sibylle Thelen, Direktorin der Landeszentrale für politische Bildung in Baden-Württemberg, dazu befragt.

Beutelsbach – ein Ortsteil schreibt Geschichte

Philipp Hildmann: Sehr geehrte Frau Thelen, was genau besagt der Beutelsbacher Konsens?

Sibylle Thelen: Er beschreibt die Grundsätze der politischen Bildung in unserer Demokratie. Ziel der Bildungsangebote ist der Erwerb demokratiebezogener Kompetenzen, ist der Erwerb von Mündigkeit. Diesen Zielen ist der Beutelsbacher Konsens verpflichtet. Dabei hat er sich in der pädagogischen Praxis als hilfreiche Richtschnur erwiesen – in der schulischen Bildung und darüber hinaus längst auch und weithin für die Bildungsangebote einer für Deutschland charakteristischen pluralistischen Trägerlandschaft, etwa in der außerschulischen Jugendbildung und in der Erwachsenenbildung. 

Mit drei Begriffen steckt der Beutelsbacher Konsens das weite Feld der politischen Bildung ab. Es sind Begriffe wie Leitplanken: Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Schüler- bzw. Handlungsorientierung. Den Rahmen für die Anwendung des Beutelsbacher Konsenses setzt dabei die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Es gelten die vom Bundesverfassungsgericht festgestellten „unentbehrlichen“ Grundprinzipien: Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatlichkeit.

Die genannten drei Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses stehen dabei nicht isoliert nebeneinander. Sie sind miteinander verbunden, sie bedingen einander: Kontroversität ist nur möglich, wo keine Überwältigung stattfindet. Und beides zusammen ist notwendig für die demokratische Willensbildung und Handlung. Auf diese Weise stärkt der Beutelsbacher Konsens die notwendige Kritik- und Konfliktfähigkeit, er gibt Orientierung und fördert zugleich Teilhabe und Beteiligung – und damit die Selbstwirksamkeit. Politische Bildung in diesem Sinne ist das Lebenselixier der freiheitlich-pluralistischen Demokratie. Anlass genug also, das Jubiläum zu feiern! 

PH: Der Begriff „Beutelsbacher Konsens“ hat insbesondere seit den 2010er-Jahren eine steile Karriere gemacht. Wie kommt das? Und warum wird gerade jetzt um ihn wieder so vehement gerungen?

ST: Die Gründe hängen zusammen, ich will sie mit einigen Stichworten umreißen: 

Erstens haben sie mit der Komplexität unserer Zeit zu tun. Globale Krisen, Flucht und Migration, sozialer Wandel, ökonomische Transformation … Sie kennen die Stichworte, oder auch die Wortschöpfung „Polykrise“. Die demokratische Meinungs- und Willensbildung ist eine konfliktträchtige Herausforderung!

Zweitens stehen wir vor unbestreitbar schwierigen Lösungsfindungen. Dies verunsichert, macht Angst, schürt Ohnmachtsgefühle, verführt zu autoritärem Denken – einfache Wahrheiten, Verschwörungsnarrative geben scheinbaren Halt. Diese Reaktionsmuster zeigen sich quer durch die Gesellschaft. Auch an Schulen werden verstärkt radikale und extreme Aussagen registriert.

Drittens: Vor diesem Hintergrund driften die Vorstellungen von Demokratie auseinander. Untersuchungen zeigen: Einerseits erfährt Demokratie grundsätzliche Zustimmung, andererseits sind auffällig viele Menschen unzufrieden mit der Umsetzung der Demokratie. Sie reagieren mit Skepsis und Ablehnung dort, wo Demokratie im Alltag konkret wird – etwa im Umgang mit Andersdenkenden oder Minderheiten.

PH: Das ist sicher richtig. Wo die Vorstellungen von Demokratie und politischer Lösungsfindung auseinanderdriften, dort driften auch die Vorstellungen von politischer Bildung auseinander. Was heißt freie Meinungsäußerung? Wie viel Kontroversität darf sein, muss sein?

ST: Genau hier kommt in aktuellen Debatten der Beutelsbacher Konsens ins Spiel. Man könnte – mit Blick auf die polarisierten 1970er Jahre – von einem Déjà-vu sprechen, denn auch heute setzen sich die politischen Konfliktlinien in den unterschiedlichen, womöglich sogar konträren Vorstellungen von politischer Bildung fort. Neu ist jedoch die Bezugnahme auf das Neutralitätsgebot. Daraus wird abgeleitet, Lehrkräfte selbst seien – so beispielhaft ein Zitat aus einem Wahlprogramm, – „unbedingt zu Neutralität verpflichtet“. Auf dieser Grundlage wird behauptet, Schülerinnen und Schüler müssten vor „Bevormundung“, vor „ideologisch übergriffigen Praktiken“, vor einer „Vereinnahmung der Schule für politisch-weltanschauliche Zwecke“ geschützt werden.

Unter Verweis auf eine solcherart verstandene Neutralität sind in den vergangenen Jahren Meldeportale im Internet geschaltet worden, zeitweise auch in Baden-Württemberg, damit Lehrkräfte angezeigt werden können, die angeblich gegen die Neutralität verstoßen. 

PH: Was ist dran an diesen weitreichenden Vorstellungen von Neutralität?

ST: Diese Frage muss dringend öffentlich diskutiert werden. Es gilt, den Begriff zu schärfen. Und es gilt, Rollen zu klären. Denn Neutralität richtet sich als Verpflichtung zur Überparteilichkeit an unterschiedliche Akteure, in unterschiedlichen Funktionen, in unterschiedlichen Kontexten.

Und natürlich gilt: Staat, Regierungen, Amtsträger – sie unterliegen einem Neutralitätsgebot im Sinne von parteipolitischer Neutralität, also von Überparteilichkeit, das sich aus dem Grundgesetz ableitet: Dort ist verankert, dass sich die politische Willensbildung vom Volk hin zu den Staatsorganen vollzieht – nicht in umgekehrter Richtung. Denn dem Volk darf keine politische Meinung vorgegeben werden, siehe Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz. 

Verankert ist dort zudem, dass Parteien an der Meinungs- und Willensbildung mitwirken. Dieses sogenannte Parteienprivileg darf von Staat, Regierungen oder Amtsträgern nicht missachtet werden, siehe Artikel 21 Absatz 1 Grundgesetz.

Demokratieprinzip und Parteienprivileg – beides ist also gesetzt. Beides gilt jedoch bei der gleichzeitigen und expliziten Verpflichtung, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu vertreten und zu verteidigen, Stichwort Verfassungstreuepflicht. Auch das Prinzip der wehrhaften Demokratie ist also gesetzt.

Auf genau diesem Spannungsfeld bewegen sich Lehrkräfte und Aktive der politischen Bildung in ihrer täglichen Arbeit. Die Schule als staatliche Institution – oder unsere LpB – darf nicht parteipolitisch wirken. Auch hier gründet die Verpflichtung zur Überparteilichkeit auf Demokratieprinzip und Parteienprivileg. Aber Schule ist kein wertneutraler Ort. Vielmehr ist Schule der Ort, an dem junge Menschen an die Grund- und Menschenrechte, an Demokratie herangeführt werden.

Lehrende sind diesen Zielen verpflichtet. Sie stehen in der Verantwortung, junge Menschen im Geiste unserer Verfassung zu erziehen – siehe Grundgesetz, siehe Landesverfassung, siehe Schulgesetz. Das heißt, sie müssen eingreifen, wenn Grund- und Menschenrechte verletzt werden. Sie müssen politische Kontroversen thematisieren, und sie müssen extremistische Positionen klar benennen und begründet zurückweisen – und dabei dennoch pädagogisch im Kontakt bleiben. 

PH: Das ist sicherlich keine leichte Aufgabe. Respekt vor allen, die sich dieser Aufgabe stellen! Mit Kompetenz, mit Verantwortung, mit pädagogischer Leidenschaft.

ST: Umso dringender ist es, den ständigen Beschwörungen eines verzerrten Neutralitätsbegriffs Klarheit entgegenzusetzen. Es braucht Grundrechteklarheit – kein Geraune. Es braucht aber auch Klarheit in Sachen Rückhalt und Unterstützung für Lehrkräfte und Aktive der politischen Bildung. Es braucht Austausch, Fortbildung, ggf. Schutz und Hilfe. Dies alles ist notwendig, um Lehrende vor Verunsicherung zu schützen. Und um das Vertrauen in unser Bildungssystem zu bewahren. 

Klarheit in Sachen Neutralität heißt auch, deutlich zu differenzieren: Parteipolitische Neutralität ist nicht gleichzusetzen mit Werteneutralität. Überparteilichkeit ist sehr wohl vereinbar mit dem Eintreten für die Grundrechte. Parteiergreifen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot.

Im Ringen um diese Differenzierung wird der unverhandelbare Kern der freiheitlich-pluralistischen Demokratie sichtbar und begreiflich. Und es zeigt sich womöglich sogar, auf welche Weise sich das Verständnis von Demokratie weiterentwickeln kann. 

PH: Wird es uns 2026 also gelingen, „Demokratie lernen“ zu meistern?

Die Fragen dazu können gar nicht grundsätzlich genug gestellt werden: 

Wird politische Bildung im Sinne der freiheitlichen-pluralistischen Demokratie interpretiert? Oder im Sinne eines autoritären Weltbilds? Erfolgt die Grund- und Menschenrechtserziehung unter den Vorzeichen von Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatlichkeit? Oder werden diese Prinzipien in Frage gestellt?

Und auch diese Frage ist für mein Verständnis von zentraler Bedeutung: Worauf baut historisch-politische Bildung auf? Auf ein Verständnis kollektiver Verantwortung für die Menschheitsverbrechen der NS-Diktatur? Oder auf „Schlussstrich“ und „180-Grad-Wende“ in der Erinnerungskultur?

Der Beutelsbacher Konsens hilft, das demokratische Koordinatensystem im Umgang mit aktuellen Herausforderungen zu justieren. Er hilft, Kontroversen (pädagogisch) zu bearbeiten. Und er gibt Orientierung.

PH: Sehr geehrte Frau Thelen, wir danken Ihnen sehr für das Gespräch!

Zum vertieften Einstieg in die Thematik bietet sich folgende Zusammenstellung der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg an: https://www.lpb-bw.de/beutelsbacher-konsens

Quellenangabe Titelbild: Sibylle Thelen, Direktorin der LpB, beim Neujahrsempfang der Stadt Weinstadt. Quelle: LpB BW | Foto: Gottfried Stoppel.


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