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Förderantrag stellen

Förderrichtlinien

Was kann gefördert werden?

Dem Zweck des Vereins entsprechend, zur Förderung der Toleranz auf allen gesellschaftlichen und kulturellen Gebieten und zum Schutz von Demokratie und Menschenwürde beizutragen, können Förderanträge eingereicht werden, die entsprechende Erziehungs- und Bildungsangebote, die Förderung des Völkerverständigungsgedankens und/oder die allgemeine Förderung eines demokratischen Staats- und Gesellschaftswesens betreffen.

Grundsätzlich können Veranstaltungen, Veröffentlichungen oder andere Projekte gefördert werden. Ein besonderer Schwerpunkt des Vereins liegt dabei auf der Unterstützung kleinerer Projektvorhaben.

Ein Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheidet der Vorstand des Vereins aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Ein Projekt wird in der Regel nur einmal gefördert.

Wer kann Förderanträge einreichen?

Förderanträge können von natürlichen und juristischen Personen eingereicht werden.

Förderanträge aus den Reihen der Mitglieder des Bayerischen Bündnisses für Toleranz – Demokratie und Menschenwürde schützen werden grundsätzlich bevorzugt behandelt.

Wie läuft das Antragsverfahren?

Anträge müssen schriftlich per Post, per E-Mail oder per elektronischem Formular in der Geschäftsstelle eingereicht werden. Postalisch an: Bayerischer Verein für Toleranz, Demokratie und Menschenwürde e.V., c/o Evangelisches Bildungs- und Tagungszentrum Bad Alexandersbad, Markgrafenstraße 34, 95680 Bad Alexandersbad. Per E-Mail an: hildmann@ebz-alexandersbad.de

Über die Antragsbewilligung, die Höhe und den Zeitpunkt der Bereitstellung der Fördersumme entscheidet der Vorstand.

Bewilligung, Umfang und Modalitäten der Förderung werden dem Antragsteller nach der Entscheidung des Vorstands schriftlich durch die Geschäftsstelle mitgeteilt.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Ein ausgefülltes Antragsformular gemäß Vorlage.

Wozu verpflichten sich die Zuwendungsempfänger?

Das Projekt muss auch in der Umsetzung dem Satzungszweck des Vereins entsprechen. Kenntlichmachung durch Namensnennung und Logo an geeigneter Stelle, dass das Projekt durch den Verein gefördert wurde/wird.

Ein Kurzbericht (Umfang 1.000-1.500 Zeichen) ggf. mit Bildmaterial sowie eine Übersicht der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben sind der Geschäftsstelle spätestens sechs Woche nach Umsetzung / Abschluss des Projekts vorzulegen.

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Förderantrag

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Kontakt für inhaltliche Rückfragen
Bitte kompakte Darstellung des Vorhabens mit Zeitplan in max. 1.500 Zeichen.
Bitte alle mit dem Projekt verbundenen erwarteten Kosten und ggf. erwartete Einnahmen auflisten. Bitte alle weiteren finanziell Beteiligten bzw. um finanzielle Beteiligung angefragten Partner inkl. der Höhe der von diesen zu erwartenden bzw. bei diesen beantragten Fördersumme auflisten.