Förderantrag stellen

Förderrichtlinien
Dem Zweck des Vereins entsprechend, zur Förderung der Toleranz auf allen gesellschaftlichen und kulturellen Gebieten und zum Schutz von Demokratie und Menschenwürde beizutragen, können Förderanträge eingereicht werden, die entsprechende Erziehungs- und Bildungsangebote, die Förderung des Völkerverständigungsgedankens und/oder die allgemeine Förderung eines demokratischen Staats- und Gesellschaftswesens betreffen.
Grundsätzlich können Veranstaltungen, Veröffentlichungen oder andere Projekte gefördert werden. Ein besonderer Schwerpunkt des Vereins liegt dabei auf der Unterstützung kleinerer Projektvorhaben.
Ein Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheidet der Vorstand des Vereins aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Ein Projekt wird in der Regel nur einmal gefördert.
Förderanträge können von natürlichen und juristischen Personen eingereicht werden.
Förderanträge aus den Reihen der Mitglieder des Bayerischen Bündnisses für Toleranz – Demokratie und Menschenwürde schützen werden grundsätzlich bevorzugt behandelt.
Anträge müssen schriftlich per Post, per E-Mail oder per elektronischem Formular in der Geschäftsstelle eingereicht werden. Postalisch an: Bayerischer Verein für Toleranz, Demokratie und Menschenwürde e.V., c/o Evangelisches Bildungs- und Tagungszentrum Bad Alexandersbad, Markgrafenstraße 34, 95680 Bad Alexandersbad. Per E-Mail an: hildmann@ebz-alexandersbad.de
Über die Antragsbewilligung, die Höhe und den Zeitpunkt der Bereitstellung der Fördersumme entscheidet der Vorstand.
Bewilligung, Umfang und Modalitäten der Förderung werden dem Antragsteller nach der Entscheidung des Vorstands schriftlich durch die Geschäftsstelle mitgeteilt.
Ein ausgefülltes Antragsformular gemäß Vorlage.
Das Projekt muss auch in der Umsetzung dem Satzungszweck des Vereins entsprechen. Kenntlichmachung durch Namensnennung und Logo an geeigneter Stelle, dass das Projekt durch den Verein gefördert wurde/wird.
Ein Kurzbericht (Umfang 1.000-1.500 Zeichen) ggf. mit Bildmaterial sowie eine Übersicht der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben sind der Geschäftsstelle spätestens sechs Woche nach Umsetzung / Abschluss des Projekts vorzulegen.